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   BGH, 14.04.1955 - 3 StR 93/55   

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https://dejure.org/1955,4120
BGH, 14.04.1955 - 3 StR 93/55 (https://dejure.org/1955,4120)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1955 - 3 StR 93/55 (https://dejure.org/1955,4120)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1955 - 3 StR 93/55 (https://dejure.org/1955,4120)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 3 StR 93/55
    Ohne Rechtsirrtum konnte das Landgericht in den von ihm gewürdigten Straftaten des Beschwerdeführers, in Verbindung mit einer Beurteilung seiner Persönlichkeit, genügende Anhaltspunkte dafür finden, daß der Angeklagte auf Grund eines vorhandenen Hanges in hohem Maße dazu neigt, immer wieder das Eigentum anderer in strafbarer Weise zu verletzen (BGHSt 1, 94 [100]).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 3 StR 93/55
    Falls die Merkmale des § 20 a Abs. 1 nicht erfüllt sind, kann auch derjenige Täter als ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher bestraft werden, der mindestens dreimal straffällig geworden ist, sofern die beiden ersten Straftaten noch nicht abgeurteilt sind oder aber, wie hier, die Verurteilungen den Anforderungen des Abs. 1 nicht genügen (RGSt 68, 330 [331]; BGHSt 1, 313 [317]).
  • BGH, 04.12.1951 - 2 StR 585/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 3 StR 93/55
    Der Beschwerdeführer übersieht den dieser Vorschrift zugrunde liegenden Gedanken, daß ein Verurteilter keine Gelegenheit hat, sich in der Freiheit zu bewähren, solange er sich in Anstaltsverwahrung befindet (BGHSt 2, 12 [BGH 04.12.1951 - 2 StR 585/51]).
  • BGH, 15.02.1955 - 5 StR 696/54
    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 3 StR 93/55
    Es kommt darauf an, daß der Täter das spätere Verbrechen oder Vergehen trotz der Warnung durch die vorangegangene, rechtskräftige Verurteilung verübt hat (RGSt 68, 149 [151]; 68, 427; BGHSt 7, 178, 179) [BGH 15.02.1955 - 5 StR 696/54].
  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 3 StR 93/55
    Es kommt darauf an, daß der Täter das spätere Verbrechen oder Vergehen trotz der Warnung durch die vorangegangene, rechtskräftige Verurteilung verübt hat (RGSt 68, 149 [151]; 68, 427; BGHSt 7, 178, 179) [BGH 15.02.1955 - 5 StR 696/54].
  • RG, 26.11.1934 - 5 D 295/34

    Zur Frage der zeitlichen Beziehung zwischen der folgenden Straftat und der

    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 3 StR 93/55
    Es kommt darauf an, daß der Täter das spätere Verbrechen oder Vergehen trotz der Warnung durch die vorangegangene, rechtskräftige Verurteilung verübt hat (RGSt 68, 149 [151]; 68, 427; BGHSt 7, 178, 179) [BGH 15.02.1955 - 5 StR 696/54].
  • RG, 05.10.1934 - 4 D 1017/34

    Gehört zum Tatbestand des § 20 a Abs. 2 StGB., daß noch keine der mindestens drei

    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 3 StR 93/55
    Falls die Merkmale des § 20 a Abs. 1 nicht erfüllt sind, kann auch derjenige Täter als ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher bestraft werden, der mindestens dreimal straffällig geworden ist, sofern die beiden ersten Straftaten noch nicht abgeurteilt sind oder aber, wie hier, die Verurteilungen den Anforderungen des Abs. 1 nicht genügen (RGSt 68, 330 [331]; BGHSt 1, 313 [317]).
  • BGH, 14.07.1955 - 3 StR 232/55

    Rechtsmittel

    Der Täter muss aber die Tat, die der zweiten früheren Verurteilung zugrundelag nach Rechtskraft des ersten Urteils und die neu abzuurteilende Tat nach Rechtskraft des zweiten Urteile begangen, haben damit diese Urteile zur Begründung der Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 StGB herangezogen werden können (RGSt 68, 149 [151]; RG JW 1935, 2135 Nr. 6; 3314 Nr. 26; BGH 5 StR 479/53 vom 3.11.1953; 3 StR 93/55 vom 14.4.1955; BGHSt 7, 178 [179]).
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 153/55

    Rechtsmittel

    Denn die Anwendung des § 20 a StGB ist an Hand der vom Tatrichter getroffenen Feststellungen auf Grund des Abs. 2 dieser Vorschrift gerechtfertigt (vgl auch BGH 3 StR 93/55 vom 14. April 1955; 4 StR 133/55 vom 12. Mai 1955).
  • BGH, 12.05.1955 - 4 StR 133/55

    Rechtsmittel

    Dem Urteilszusammenhang ist zu entnehmen, dass sich das Landgericht dieser Unterschiede bewusst gewesen ist, dass es jedenfalls auch bei Anwendung des § 20 a Abs. 2 die Strafen geschärft hätte, zumal es trotz der Kannvorschrift nur unter besonderen Umständen in Frage kommen wird, von der Strafschärfung abzusehen (RG HRR 1941 Nr. 91; Schönke-Schröder, Anm. V 3 zu § 20 a; vgl auch BGH 3 StR 93/55 vom 14. April 1955; 3 StR 80/55 vom 21. April 1955).
  • BGH, 18.05.1960 - 2 StR 207/60

    Antrag auf Vernehmung eines Obergutachters über die Beurteilung des Angeklagten

    Der Senat kann auch nicht nach § 20 a Abs. 2 StGB die Verurteilung des Angeklagten als eines gefährlichen Gewohnheitsverbrechers aufrechterhalten (vgl. BGH Urt. 3 StR 93/55 vom 14. April 1955), weil die Feststellungen nicht ergeben, daß dieser vor der hier abzuurteilenden Tat, die als Einheit anzusehen ist (BGHSt 1, 313, 313) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 249/51], innerhalb des nach § 20 a Abs. 3 Satz 2 zu beachtenden Zeitraums zwei weitere Symptomtaten begangen hat.
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